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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Übertragung einer Rückdeckungs- auf eine Einzelversicherung

| Scheidet ein Arbeitnehmer wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der Rückdeckungsversicherung aus und werden das Deckungskapital und die Überschüsse aus der Rückdeckungsversicherung auf eine neue Einzelversicherung des (ehemaligen) Arbeitnehmers übertragen, fließt dem Arbeitnehmer der Übertragungswert mit der Übertragung zu. Der Wert ist in diesem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu erfassen. Zu diesem Schluss ist das FG Baden-Württemberg gelangt. |

 

Beachten Sie | Unerheblich ist, wann der Versicherer die Umbuchung auf die Einzelversicherung durchführt. Denn der Arbeitnehmer könnte sich schon vorher das gesamte Deckungskapital auszahlen lassen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2011, Az. 7 K 3446/08; Abruf-Nr. 121952; rechtskräftig).

Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 34867920