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27.04.2020 · Nachricht · Altersversorgung

Kleinbetragsrentenabfindung bei verschobener Auszahlung

Verschiebt der Zulageberechtigte den Beginn der Auszahlung der Kleinbetragsrentenabfindung, muss zum Stichtag des verschobenen Beginns in folgendem Fall lt. BMF erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Kleinbetragsrentenabfindung vorliegen: Wenn zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem verschobenen Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalübertragung zugunsten des abzufindenden Vertrags stattfindet.