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23.05.2017 · Nachricht · Altersversorgung

Gehaltskürzung kann zu Überversorgung führen

Übersteigt die zu erwartende Pensionsleistung 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge, liegt nach Auffassung des BFH eine Überversorgung vor. Die Pensionsrückstellung muss gekürzt werden.