07.11.2014 · Fachbeitrag · Abschreibung
An die AfA-Tabellen sind nur die Finanzämter gebunden
Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) haben für Finanzämter den Charakter einer verbindlichen Dienstanweisung. Für Sie als Steuerzahler sind sie dagegen ein Angebot der Verwaltung, das man annehmen kann, aber nicht muss, so das FG Niedersachsen.
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