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13.11.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Widerrufsbelehrung im Kursivdruck auf Übersendungsschreiben

Die Hervorhebung der Belehrung über das Widerrufssrecht nach Abschluss eines im Policenmodell zustande gekommenen Kapitallebensversicherungsvertrags durch Kursivdruck kann nach einem Urteil des OLG Stuttgart den Anforderungen des § 5a VVG alter Fassung entsprechen.