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26.08.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Entbindung von der Schweigepflicht nur in engen Grenzen

Eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Entbindung von der Schweigepflicht muss hinreichend eng gefasst sein, um das Grundrecht des Versicherungsnehmers auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, entschied das BVerfG.