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14.09.2020 · Nachricht · Versicherungsrecht

Beweiserleichterungen für Versicherungsnehmer bei Diebstahl

| Ein Versicherungsnehmer (VN) muss bei einem Diebstahl nur „... ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zuließen“. Denn bei einem Diebstahl wollen die Täter naturgemäß unbeobachtet bleiben. Das entschied das OLG Braunschweig. |