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17.03.2017 · Nachricht · Mietwagen

Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall

| Verpflichtet sich der Vermittler eines Mietwagens, im Schadenfall die Selbstbeteiligung des Mieters zu übernehmen, liegt kein Versicherungsvertrag im Sinne des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG vor. Die Folge ist, dass sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nicht aus § 215 Abs. 1 VVG ergibt, weil die Parteien nicht über Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag streiten. Das ist das Ergebnis einer BGH-Entscheidung. |