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23.06.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Crash mit in Rückfahrkamera nicht erkennbarem Hindernis

| Ein Parkhaus genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn es eine Gefahrenquelle – einen mit Metallstreben befestigten Lüftungsschacht – mit rot-weißem Klebeband hervorgehoben hat. Mit dieser Begründung hat das AG Hannover die Schadenersatzklage eines Jaguar-Besitzers gegen das Parkhaus abgewiesen. |