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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Aktuelle Gesetzesänderungen in der privaten Krankenversicherung

von Dr. Jan Boetius, München

| Seit 1. Januar 2008 ist das neue VVG in Kraft. Es hatte für die private Krankenversicherung zahlreiche Neuerungen gebracht, die sich insgesamt bewährt haben. Einige Vorschriften haben sich in der Praxis jedoch als streitanfällig oder klärungsbedürftig erwiesen. Der Bundestag hat daher am 31. Januar 2013 das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (Abruf-Nr. 130553 ) beschlossen. Dies soll den Versicherungsschutz für die Kunden der privaten Krankenversicherung weiter verbessern. Ein Überblick bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

Umstellung in den Basistarif ohne Selbstbehalt

Seit 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer den neuen Basistarif anbieten, dessen Beiträge einheitlich kalkuliert werden. Die Höhe des Beitrags hängt vom Eintrittsalter ab, der sich prinzipiell ermäßigt, wenn der Versicherungsnehmer (VN) einen Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro jährlich wählt. Der Beitrag darf in keinem Fall den GKV-Höchstbeitrag von zurzeit monatlich 610,31 Euro übersteigen.

 

Hatte der VN einen Selbstbehalt vereinbart, war er hieran drei Jahre gebunden (Mindestbindungsfrist). Damit sollte verhindert werden, dass der VN seinen Versicherungsschutz zulasten der Versichertengemeinschaft beliebig optimiert, indem er zum Beispiel kurz vor einer teuren Krankenhausbehandlung in den Basistarif ohne Selbstbehalt wechselt.