02.11.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Versicherer muss Reparaturablaufplan konkret bestreiten
Legt der Geschädigte zum Nachweis der Berechtigung einer im Verhältnis zur Prognose verlängerten Reparaturdauer einen Reparaturablaufplan vor, kann der Versicherer nicht pauschal dessen Richtigkeit bestreiten. So entschied das LG Frankenthal.
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