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09.01.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Versicherer behauptet: Der bekommt doch Rabatt!

| Die schlichte, auf nichts gestützte Behauptung des gegnerischen Versicherers, zur Reparaturrechnung gebe es eine verheimlichte Rabattvereinbarung, ist eine Behauptung ins Blaue hinein. Ihr muss ein Gericht nicht nachgehen. Da sind sich das AG Frankfurt und das AG Köln einig. |