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09.01.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Nutzungsausfall bei unzumutbarem Zweitwagen

| Steht in der Familie zwar noch ein Fahrzeug zur Verfügung, kann in bestimmten Fälllen nach dem Unfall dennoch Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Ein solcher Fall liegt nach Ansicht des AG Duisburg-Hamborn vor, wenn in der konkreten Situation die Nutzung des Fahrzeugs unzumutbar ist. |