06.12.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Nutzungsausfall als Antwort auf Mietwagendiskussionen
Einen Mietwagen gefahren zu haben, hindert den Geschädigten nicht, Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Vor dem AG Ettlingen hat der Geschädigte damit dem eintrittspflichtigen Versicherer ein Schnippchen geschlagen.
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