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13.09.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Geschädigter darf sich trotz „Prüfbericht“ auf Gutachten verlassen

Ein vor Reparaturbeginn vorgelegter vom Versicherer veranlasster Prüfbericht ändert nichts daran, dass sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen darf, urteilte das AG Hamburg Blankenese (Urteil vom 21.07.2017, Az. 532 C 110/17, Abruf-Nr. 195641 ).