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· Nachricht · Kfz-Versicherung

Gegen Baum gerutscht: Keine Regulierung wegen Fahrerflucht?

| Ein WVV-Leser hat uns auf folgende „Versicherer-Spielwiese“ aufmerksam gemacht: Der VN war gegen einen Baum gerutscht. Der Versicherer wollte den Kasko-Schaden wegen Fahrerflucht nicht regulieren. |

 

Konkret schildert der Leser: „Ein VN ist bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Waldstück von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gerutscht. Warten, frieren, Abschleppwagen, Schaden melden, Gutachter usw. - ein klassischer Kasko-Schaden, sollte man meinen. Relativ schnell hat sich der Versicherer auf den Baum „eingeschossen“ und nach zwei Monaten die Regulierung wegen „Fahrerflucht“ abgelehnt. Obwohl der Eigentümer des Baums, den wir zwischenzeitlich ausfindig machen konnten, das albern fand und keine Forderungen stellte, blieb der Versicherer dabei Die Klage gegen den Versicherer hatte in vollem Umfang Erfolg.“ (LG Schweinfurt, Urteil vom 07.04.2017, Az. 22 O 748/15, Abruf-Nr. 193811).

Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 4 | ID 44689287