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10.12.2019 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Am Unfallort repariert und danach nach Hause transportiert

| Ereignet sich der Unfall im Haftpflichtfall fernab des Heimatorts, und wird das Fahrzeug in einer Werkstatt am Unfallort repariert, kann der Geschädigte das Fahrzeug danach an den Heimatort transportieren lassen. Die Kosten dafür muss der Schädiger erstatten, so das AG Eckernförde. |