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· Nachricht · Hausratversicherung

„Relay Attack“ oder „Jamming“ ‒ Kein Versicherungsschutz

| Der Hausratversicherer muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen. Das gilt selbst dann, wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten, so das AG Frankfurt a. M. |

 

Nach den Bedingungen muss der Versicherer Entschädigung leisten, wenn der Diebstahl „durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge“ begangen wurde. Dem Aufbrechen sollte nach der Klausel „die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge“ gleichstehen.

 

Das AG hat die Klage abgewiesen (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.02.2019, Az. 32 C 2803/18 (27), Abruf-Nr. 208000) und das wie folgt begründet:

  • Der Versicherungsnehmer (VN) habe ein „Aufbrechen“ nicht beweisen können, weil keine Aufbruchspuren vorhanden waren. Versichert sei nur der „Einbruchsdiebstahl“, der zwangsläufig Spuren hinterlassen müsse.
  • Damit bliebe zwar die Möglichkeit, dass die Täter ‒ entsprechend der Klausel mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge ‒ vorgegangen seien, ohne Spuren zu hinterlassen.
    • Einen Diebstahl mittels „Relay Attack“ habe der VN aber nicht bewiesen. Hierbei fängt der Täter das Funksignal des Autoschlüssels ab, um mittels der ausgespähten Schlüsseldaten das verschlossene Auto zu öffnen. Ein solches Vorgehen kann als unbefugtes Öffnen eines verschlossenen Kfz mittels eines nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmten Werkzeugs angesehen werden. Der VN hat aber nicht nachgewiesen, dass das Auto verschlossen war, also die typischen Verschlussgeräusche bzw. das Aufleuchten der Blinker abgegeben hat.
    • Das „Jamming“ erfülle schon nicht die von der Klausel aufgestellten Bedingungen. Dabei blockiert ein Sender, der „Jammer“, die Funkfernbedienung des Schlüssels, sodass das Fahrzeug gar nicht abgeschlossen wurde. Dadurch fehle beim „Jamming“ die bedingungsmäßige Voraussetzung Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug.
Quelle: ID 45840437