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17.03.2016 · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung/Kfz-Versicherung

Unfall durch Öffnen der Beifahrertür = Kfz-Versicherung

| Öffnet der Beifahrer beim Aussteigen die Beifahrertür unvorsichtig und verursacht dadurch einen Unfall, muss der Kfz-Versicherer den Schaden ersetzen und nicht die Privathaftpflichtversicherer des Beifahrers, entschied das LG Saarbrücken. Da das Aussteigen, auch das Aussteigen der Mitfahrer, noch zum Betrieb des Kraftfahrzeugs gehört, ist der Privathaftpflichtversicherer nicht in der Pflicht. (LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015, Az. 13 S 117/15, Abruf-Nr. 146396 ). |