14.03.2017 · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherungen
BGH erklärt „Schreibtischklausel“ für unwirksam
| Unwirksam ist die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers unabhängig vom tatsächlichen Berufsbild abstrakt mit mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei zugrunde legt. Das hat der BGH klargestellt. |