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09.12.2013 · Fachbeitrag · Anlagevermittlung

Bausparkasse haftet bei falschen Angaben zu Vermittlungskosten

Anleger haben gegen eine Bausparkasse Anspruch auf Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Kaufs einer vermieteten Eigentumswohnung, wenn ihnen durch die konkret genannten Provisionszahlungen im Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag vorgespiegelt wurde, dass keine zusätzlichen – im Kaufpreis enthaltenen Innenprovisionen – gezahlt würden, und der finanzierenden Bausparkasse diese Täuschung bekannt war. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt.