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· Fachbeitrag · Provisionsanspruch

Keine Einschränkung der Pflicht des Versicherers zur Nachbearbeitung notleidender Verträge

| Die Rückbelastung von Provisionen bei Störungen der vermittelten Versicherungsverträge führt oft zum Streit zwischen Versicherer und Vertreter. Zentrale Frage: Wurden notleidende Verträge in gebotenem Umfang nachbearbeitet? Ein aktuelles Urteil gibt Antwort auf folgende Fragen: Reicht bei der Nachbearbeitung durch den Versicherer ein allgemeiner Hinweis auf die wirtschaftlichen Nachteile einer Kündigung? Entfällt die Nachbearbeitung eines nach § 8 VVG widerrufenen Vertrags? |

Streit um Provisionsrückforderungsansprüche

Ein Vertreter war vom 01.03.2012 bis 31.12.2012 auf der Grundlage des „Vertretungsvertrages“ und der Provisionsrichtlinien für einen Versicherer als selbstständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinem Ausscheiden stritten Versicherer und Vertreter um Provisionsrückforderungsansprüche. Der Versicherer klagte und verlor (OLG München, Urteil vom 27.03.2019, Az. 7 U 618/18, Abruf-Nr. 208102).

Nachbearbeitungsgrundsätze

Das OLG München hat den Rückzahlungsanspruch des Versicherers verneint. Dazu hat es die Nachbearbeitungsgrundsätze herangezogen.