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· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch

Grundsätze können Schätzgrundlage für Mindestausgleich sein

| Die Grundsätze Sach, Leben, Kranken und Bauspar können als Schätzgrundlage für einen Mindestausgleichsbetrag dienen. Das hat der BGH aktuell entschieden und damit eine wichtige Frage geklärt ( Urteil vom 23.11.2011, Az. VIII ZR 203/10 ; Abruf-Nr. 120027 ). |

 

WICHTIG | Die Entscheidung ist insbesondere für Untervertreter von Bedeutung, bei denen häufig eine vertragliche Einbeziehung der Grundsätze fehlt. Wir werden das Urteil umfassend im Rahmen einer Beitragsserie, die mit der April-Ausgabe 2012 starten wird, analysieren und Ihnen erklären, welche Konsequenzen Sie aus dem Urteil ziehen sollten.

Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 1 | ID 31229030