Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.07.2006 | Zeitlich befristete Leibrenten

Was Sie in punkto Steuern wissen müssen

von Erich Holzner, Leiter Privatkunden-Marktmanagement, Swiss Life, München

Die Regelungen im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) haben das Interesse an zeitlich befristeten Leibrenten gesteigert. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen vor, was bei deren Besteuerung gilt.

Allgemeine Regelung zur Besteuerung

Zeitlich befristete Leibrenten - auch als abgekürzte Leibrenten bezeichnet - sind dadurch charakterisiert, dass

  • die Rentenzahlungsdauer einerseits von der Lebensdauer der versicherten Person abhängt,
  • andererseits aber definitiv nach Ablauf einer vereinbarten Dauer endet, auch wenn die versicherte Person dann noch lebt.

    Wie bei lebenslang zahlbaren Renten präferieren die Kunden auch bei zeitlich befristeten Leibrenten, dass eine bestimmte Rentenzahlungsdauer garantiert wird. Damit wollen die Kunden sicherstellen, dass das eingezahlte Geld auf jeden Fall größtenteils wieder an den Einzahler oder die Erben zurückfließt.

    Besteuerungsgrundlagen

    Bei zeitlich befristeten Leibrenten unterliegt nur der Ertragsanteil der Einkommensteuer. Das ist genauso wie bei den lebenslang zahlbaren Leibrenten.