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01.11.2006 | Was lohnt sich wirklich?

Gestaltungsüberlegungen zu Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

Durch die Erhöhung der Pauschalbeiträge für Minijobs von 25 auf 30 Prozent zum 1. Juli 2006 haben sich die Parameter im Lohnbereich bis 800 Euro verschoben. Für Sie als Arbeitgeber sind die Minijobs teurer geworden, für Mitarbeiter die Gleitzonenjobs.

Die neuen Regeln geben in einigen Fällen Anlass, die gewählte Variante zu überdenken. Dabei sollten aber nicht allein finanzielle Gründe entscheidend sein. Nachfolgend liefern wir die Fakten, anhand derer Sie und Ihre Mitarbeiter entscheiden können.

Regeln für Minijob und Gleitzone
Arbeitsentgelt bis 400 Euro über 400 Euro bis 800 Euro
Arbeitgeber
  • 28 % Pauschalabgabe zur Sozialversicherung
  • 2 % pauschale Lohnsteuer (Abwälzung möglich)
  • U1-Umlage
  • volle Beiträge zur Sozialversicherung
  • U1- und U2-Umlage
    Mitarbeiter
  • keine Beiträge zur Sozialversicherung
  • 2 % pauschale Lohnsteuer bei Abwälzung
  • keine Ansprüche aus der Sozialversicherung
  • Aufstockung der Rentenbeiträge möglich
  • ermäßigte Beiträge zur Sozialversicherung
  • Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse
  • Ansprüche aus der Sozialversicherung
  • Aufstockung der Rentenbeiträge möglich
    Aufstockung der Rentenbeiträge

    Mitarbeiter können Ihre Arbeitgeber-Pauschalbeiträge zu vollwertigen Pflichtbeiträgen machen, wenn sie sie aus eigenen Mitteln auf den normalen Beitragssatz in der Rentenversicherung aufstocken.

    Bislang betrug der Aufstockungsbetrag bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400 Euro 30 Euro im Monat bzw. 360 Euro im Jahr. Weil der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag angehoben wurde, beträgt der Aufstockungsbetrag jetzt nur noch 18 Euro im Monat bzw. 216 Euro im Jahr.

    Durch die Aufstockung erhöht der Mitarbeiter seinen monatlichen Rentenanspruch von 2,62 Euro auf 4,26 Euro (West) bzw. von 2,31 Euro auf 3,75 Euro (Ost). Der Vorteil der Aufstockung liegt aber weniger in dem höheren Rentenanspruch. Interessanter ist, dass der Mitarbeiter

  • Zugang zum vollen Leistungsspektrum der Rentenversicherung erhält,