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22.02.2008 | VVG-Reform

So versteuern Sie Ihre Provisionen richtig

von Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt Manfred Braunigger, München

Wann ist die Provision zu versteuern? Eine Frage, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird, insbesondere seit am 1. Januar 2008 das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten ist.  

Versteuerung beim bilanzierenden Vertreter

Die Finanzverwaltung hat sich bereits im Jahr 2002 damit auseinandergesetzt, wann Sie Provisionen erfassen und versteuern müssen. Es ging dabei um die Vermittlung von Verträgen nach dem Altersvermögensgesetz.  

 

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung bei einem bilanzierenden Versicherungsvertreter gelten danach die allgemeinen steuerlichen Regelungen zur Erfassung von Betriebseinnahmen. Das heißt: Sie müssen die Einnahmen in dem Zeitpunkt erfassen, in welchem der Anspruch auf die Provision „realisiert“ wurde (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 28.5.2002, Az: IV A 6 – S 2132 – 10/02; Abruf-Nr. 080396; Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 19.6.2002, Az: S 2132 A – 4 – St II 20; Abruf-Nr. 072745).  

 

Nach Ansicht der Finanzverwaltung gelten diese Grundsätze auch bei Lebensversicherungsverträgen, bei denen Versicherer und Vermittler die Provision in Anlehnung an die Regelungen vereinbaren, die das neue VVG für das Verhältnis von Versicherung zu Versicherungskunden vorsieht. Im Ergebnis gilt daher Folgendes: