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01.09.2007 | VVG-Reform

Das neue Versicherungsvertragsgesetz ab 2008 – Bedeutung für den Vertrieb

Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verabschiedet. Ab 2008 gelten die Regelungen für das Neugeschäft. Für bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossene Verträge ist das neue Gesetz ab 2009 anzuwenden.  

 

In dieser Ausgabe starten wir eine Beitragsserie, in der wir Ihnen – soweit man das heute beurteilen kann – diejenigen Vorschriften vorstellen, die sich besonders auf die vertriebliche Praxis auswirken. Der folgende Beitrag erläutert die neuen Informationspflichten.  

Die Informationspflichten des neuen VVG

Im neuen § 7 VVG werden die Informationspflichten einheitlich geregelt. Die bisher in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien verankerten Regelungen zur Information des Versicherungskunden werden ersetzt. Details enthält die VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV), deren Entwurf vorliegt.  

 

Der Versicherer ist nach § 7 Absatz 1 VVG verpflichtet, dem Versicherungsnehmer (VN) vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die  

  • Vertragsbestimmungen,
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und
  • weitere Informationen (aus der VVG-InfoV) in Textform mitzuteilen.