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01.05.2004 | Versicherungsrecht

Wissen ist Schwesterunternehmen nicht zuzurechnen

Eine wichtige Entscheidung hat das Oberlandesgericht München für alle Agenten getroffen, die für verschiedene Gesellschaften eines Konzerns tätig sind: Wissen, das Sie im Rahmen der Tätigkeit für ein von Ihnen vertretenes Unternehmen erlangen, ist nicht gleichzeitig auch einem Schwesterunternehmen zurechenbar. Mit anderen Worten: Die so genannte Auge-und-Ohr-Rechtsprechung gilt nicht Konzern übergreifend. (Urteil vom 30.9.2003, Az: 25 U 2913/03; Abruf-Nr.  04051 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 1 | ID 97155