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01.06.2007 | Versicherungsrecht

Wenn der Versicherer die Prämie nicht abbucht

Ein Leser fragt, ob es rechtens ist, wenn ein Versicherer Versicherungsbeiträge wegen "technischer Probleme" mehrere Jahre nicht einzieht und dann die Beiträge auf einen Schlag nachfordert.

Unsere Antwort: Der Versicherungsnehmer (VN) muss die fällige Prämie "sofort" an den Versicherer zahlen (Schickschuld, §  35 Versicherungsvertragsgesetz [VVG]). Es reicht, wenn er den Beitrag rechtzeitig an den Versicherer abschickt (zum Beispiel durch Erteilung des Überweisungsauftrags). Unerheblich ist, wann der Beitrag beim Versicherer als Einnahme verbucht wird. Erlaubt der VN dem Versicherer den Einzug über das Lastschriftverfahren, wird seine Schuld zur Holschuld des Versicherers. Es ist jedoch nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt ab Fälligkeit er die Prämie einziehen muss. Aus dem Grundsatz von "Treu und Glauben" im Geschäftsverkehr (§  242 Bürgerliches Gesetzbuch) sollte er die Prämie jedoch zeitnah abbuchen. Tut er das nicht, verjährt der Anspruch des Versicherers in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die Prämie fällig wurde (§  12 Absatz 1 VVG). Eine im Jahr 2004 fällige Prämie war also mit Ablauf des Jahres 2006 verjährt.

Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 2 | ID 99442