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01.01.2007 | Versicherungsrecht

VHB 92: Silberbestecke sind Wertsachen

Silberbestecke zählen im Rahmen der Hausratversicherung (VHB 92) zu den Wertsachen und nicht zu den Hausratgegenständen. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse kann nach Ansicht des Kammergerichts Berlin selbst zwischen Hausrat- und Wertgegenständen unterscheiden. Er kann sich nicht darauf zurückziehen, der Agent habe ihn explizit darauf hinweisen müssen, dass sein Silberbesteck im Wert von zirka 15.000 Euro unter den Begriff Wertsachen falle. Angesichts des klaren Wortlauts der VHB 92 hätte es keiner weiteren Beratung bedurft. Im Urteilsfall muss der Versicherer keinen Schadenersatz für das gestohlene Silberbesteck leisten. (Beschluss vom 4.8.2006, Az: 6 U 79/06; Abruf-Nr.  062743 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 97652