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01.05.2006 | Versicherungsrecht

Rechtsbelehrung muss eindeutig sein

Verweist der Versicherer nach seiner Leistungsablehnung auf die sechsmonatige Klagefrist nach §  12 Versicherungsvertragsgesetz, muss die Belehrung eindeutig und vollständig sein. Im Entscheidungsfall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hatte der Versicherer zur besseren Lesbarkeit seine Leistungsablehnung umfassend beschrieben und den Versicherungsnehmer darauf hingewiesen, dass eine Möglichkeit zur Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheides besteht. Fast zwei Jahre nach Zugang des Ablehnungsschreibens ging der Klageentwurf und Antrag auf Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht ein. Das OLG gab dem Prozesskostenhilfeantrag dennoch statt. Es stellte fest, dass die Formulierung vollständig sein müsse, selbst wenn sie der besseren Veranschaulichung diene. Der Versicherer habe aber nicht auf die Prozesskostenhilfe hingewiesen, die es auch einem Bedürftigen ermögliche, seine Ansprüche zu verfolgen. (Beschluss vom 4.7.2005, Az: 5 W 151/05-42; Abruf-Nr.  060875 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 4 | ID 97528