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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Kein Widerrufsrecht bei unterjähriger Prämienzahlung

| Dem Verbraucher-Versicherungsnehmer steht bei unterjähriger Prämienzahlung kein Widerrufsrecht nach den Verbraucherkreditvorschriften zu. |

 

Haben die Parteien bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine monatliche Prämienzahlung vereinbart, und muss der Versicherungsnehmer bei unterjähriger Zahlung einen Zuschlag entrichten, stellt dies weder einen Zahlungsaufschub noch ein Teilzahlungsgeschäft dar. Deshalb ist der Versicherungsnehmer nicht zum Widerruf nach den Verbraucherkreditvorschriften berechtigt. Ob die jährliche Zahlungsweise einen Rabatt darstellt oder auf die unterjährige Zahlung ein Zuschlag erhoben wird, ist lediglich „eine Frage der Formulierung durch den Versicherer“, die rechtlich keine Rolle spielt (AG Köln, Urteil vom 23.11.2010, Az: 124 C 378/10; Abruf-Nr. 111741).

 

WICHTIG | Ob die Klauseln über einen Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlung überhaupt wirksam sind, ist umstritten. Das LG Stuttgart jedenfalls hält entsprechende Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Lebens- oder Rentenversicherungen für intransparent und daher unwirksam (WVV Ausgabe 6/2011, Seite 4).

 
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 3 | ID 27434600