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01.09.2007 | Vermittlerrecht

„Erstinformation“ bereits in Werbebrief aufzunehmen?

Ein Leser möchte wissen: „Muss die Erstinformation bereits in einem Mailing an Nichtkunden erfolgen?“ Wir haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) gefragt.  

Die Antwort: Der Vertreter hat „vor dem ersten Geschäftskontakt“ die dort aufgezählten Angaben „klar und verständlich in Textform mitzuteilen“ (§ 11 Absatz 1 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung [VersVermV]). In der Begründung zum Referentenentwurf heißt es, dass dem Kunden die Informationen „einmalig beim ersten Kontakt in Textform zur Verfügung gestellt werden“. Von einem „Kontakt“ im Sinne der VersVermV ist nach Einschätzung des BMWI bei einem Werbebrief auszugehen.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112155