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01.08.2006 | Umsetzung der EU-Richtlinie - Teil I

So informieren Sie über Ihren Status und protokollieren das Beratungsgespräch

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts am 3. Mai 2006 verabschiedet. Darin geregelt sind unter anderem auch die künftigen Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Kunden (§§  42 Buchstabe a bis k Versicherungsvertragsgesetz in der neuen Form [VVG-neu]).

Worauf Sie sich künftig einstellen müssen, erläutern wir Ihnen in einer Beitragsserie. Diese beginnen wir in dieser Ausgabe mit Ihrer Informations- und Dokumentationspflicht.

Erstinformation des Kunden über den Vermittlerstatus

Vor Beginn eines Beratungsgesprächs müssen Sie den Kunden über Ihren Status informieren. Das regelt die neue Verordnung über die Versicherungsvermittlung in §  11. Sie müssen ihm mitteilen

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift,
  • ob Sie als Versicherungsvertreter oder -makler tätig sind,
  • in welches Register Sie eingetragen sind und wie der Kunde die Eintragung überprüfen kann,