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01.03.2007 | "Steuerspar-Modell" Pkw

So nutzen Sie Steuervorteile einer Pkw-Vermietung unter Ehegatten

von Rechtsanwalt und Dipl.-Fin.-Wirt Manfred Braunigger, München

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, demnächst einen neuen Betriebs-Pkw anzuschaffen, sollten Sie folgendes "Steuerspar-Modell" kennen: Kauft Ihr Ehepartner den Pkw und vermietet diesen an Sie oder Ihre Agentur, können Sie Steuern sparen. Wie das funktioniert, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Die vier Steuervorteile des Modells

Das Modell ist anhand des folgenden Beispiels schnell erklärt:

Beispiel

Versicherungsvertreter V benötigt einen neuen Betriebs-Pkw. Statt diesen selbst zu kaufen, erwirbt seine Ehefrau das Fahrzeug und vermietet es anschließend an V. Das Fahrzeug hat einen Kaufpreis von 30.000 Euro, der Mietpreis beträgt monatlich 435 Euro. Vereinbart wird eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Ehefrau trägt den allgemeinen Werteverzehr des Kfz, ansonsten trägt V alle Kosten.

1. Vermietung bleibt beim Ehepartner steuerfrei

Ihr Ehepartner erzielt sonstige Einkünfte im Sinne von §  22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Gewerbliche Einkünfte scheiden aus, da über die mietvertragliche Gebrauchsüberlassung hinaus keine Nebenleistungen wie Reparatur- und Wartungsarbeiten erbracht werden. Es handelt sich auch nicht um Vermietungseinkünfte, weil eine bewegliche Sache überlassen wird.

Wichtig: Diese sonstigen Einkünfte werden bei der Einkommensteuer nicht erfasst, wenn sie unter der Freigrenze von 256 Euro jährlich liegen.

Berechnung zum obigen Beispiel

Jährliche Einnahmen (435 Euro x 12 ) 5.220 Euro
./. Abschreibung (Kaufpreis 30.000 Euro : 6 Jahre) ./. 5.000 Euro
Jährliche Einkünfte der Ehefrau 220 Euro

Die Ehefrau erzielt nach Abzug der Abschreibung für den Pkw Einkünfte von 220 Euro jährlich, die voll steuerfrei bleiben.

2. Veräußerung durch Ehepartner ist steuerfrei