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01.05.2004 | Steuerbescheid

Wann muss Finanzamt an Bevollmächtigte zustellen?

Wer sicherstellen möchte, dass das Finanzamt Steuerbescheide an den steuerlichen Berater zustellt (zum Beispiel einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer), muss Folgendes unternehmen:

  • Er muss einen Bevollmächtigten bestellen und dieser muss dem Finanzamt seine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  • Oder er muss dem Finanzamt schriftlich anzeigen, dass er jemandem Vollmacht erteilt hat und diese Person zur Entgegennahme von Zustellungen berechtigt ist.

    Ohne schriftliche Vollmacht darf das Finanzamt Ihnen den Bescheid auch persönlich ins Haus schicken. Sie müssen sich dann selbst darum kümmern, innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch bzw. Klage zu erheben. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, einen fachkundigen Vertreter eingeschaltet zu haben, der das alles macht. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 3.2.2004, Az: VII R 30/02; Abruf-Nr.  040951 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 2 | ID 97157