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01.12.2006 | Steueränderungen 2007

Das kommt nach dem Jahreswechsel auf Versicherungskaufleute zu

Die ab dem 1. Januar 2007 geltenden gesetzlichen Änderungen sind gravierend. Wir haben nachfolgend für Sie die wichtigsten Neuerungen in Kurzform aufgelistet.

Umsatzsteuer und Versicherungsteuersatz steigen

Bei der Umsatz- und Versicherungsteuer steigt der Regelsteuersatz ab dem 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent. Der neue Tarif bei der Versicherungsteuer gilt für alle Beiträge, die ab dem 1. Januar 2007 fällig werden (§  10b Satz 1 Versicherungsteuergesetz). Eine vorzeitige Zahlung durch den Kunden rettet daher nicht den derzeitigen Satz.

  • Auch die ermäßigten Steuersätze steigen ab dem Jahreswechsel, jeweils bezogen auf das Versicherungsentgelt:
  • Die Feuerversicherung und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung von 11 auf 14 Prozent
  • Die Gebäudeversicherung von 14,75 auf 17,75 Prozent, wenn ein Anteil der Prämie als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt
  • Die Hausratversicherung von 15 auf 18 Prozent, wenn sie auch der Feuerschutzsteuer unterliegt