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01.12.2005 | Steuer-Erklärung, Buchhaltung, Jahresabschluss

Wie teuer darf der Rat Ihres Steuerberaters sein? - Teil I

In Zeiten, in denen überall gespart wird bzw. werden muss, müssen alle Kosten auf den Prüfstand. Je nach der Größe Ihrer Agentur kann auch das Honorar für den Steuerberater ein großer Kostenblock sein. Aus Leseranfragen wissen wir, dass das Thema "Verdient mein Steuerberater, was er abrechnet?" in den Agenturen an Relevanz gewonnen hat.

Unser Tipp: Wenn Sie es sich ganz einfach machen wollen, können Sie Folgendes tun (dann brauchen Sie auch nicht weiterzulesen): Wenden Sie sich an die Kammer Ihres Steuerberaters, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Steuerberater ein zu hohes Honorar abgerechnet hat. Bitten Sie die Kammer um eine Prüfung der Rechnung.

Viele Leser sind aber mit der Arbeit ihres Steuerberaters zufrieden. Sie wollen nur wissen, ob bzw. wo Verhandlungsspielraum besteht. Dann sollten Sie weiterlesen. Sie lernen, die Gebührenrechnung Ihres Steuerberaters nachzuvollziehen und können Sie gegebenenfalls prüfen.

Der Gebührenrahmen für Steuerberater

Steuerberater rechnen ihr Honorar für die üblichen Tätigkeiten nach einer staatlichen Honorarordnung ab, der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Ein paar Grundsätze zur StBGebV

Die StBGebV sieht für die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters eine Wertgebühr vor, die sich in einem bestimmten Rahmen bewegen muss. Unterschieden wird zwischen der Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr. Hier gilt (fast einheitliche Rechtsprechung): Bei einem Fall mit durchschnittlicher Bedeutung und durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad hat Ihr Berater Anspruch auf die Mittelgebühr. Ist der Fall einfach bzw. kompliziert gelagert, kann das Honorar stufenweise sinken bzw. steigen, bis die Mindest- bzw. Höchstgebühr erreicht ist.

Honorartabellen für unterschiedliche Tätigkeiten

Wie hoch das Honorar ausfällt, richtet sich nach dem in der StBGebV für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Gegenstandswert und einer von fünf Tabellen. Folgende drei sind für Sie von Interesse: