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01.04.2004 | Staatliche Förderprogramme nutzen!

So beteiligen Sie "Vater Staat" am Gehalt neuer Mitarbeiter

Einstellungszuschuss, Eingliederungs- und Lohnkostenzuschuss, Schlagworte, wenn es um die staatliche Förderung von Neueinstellungen geht. Doch was verbirgt sich dahinter? Welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen als Agenturinhaber? Mit welchen Zuschüssen können Sie rechnen?

In dieser Ausgabe erfahren Sie, welche Fördertöpfe die Bundesagentur für Arbeit für Sie bereit hält, wenn Sie Angestellte im Innen- oder Außendienst fest einstellen.

  • Die meisten der Leser sind "alte Hasen". Sie können von verschiedenen Eingliederungszuschüssen profitieren.
  • Die jüngeren Leser, die erst seit kurzem selbstständig sind, sollten die Einstellungszuschüsse bei Neugründungen kennen.
    Eingliederungszuschüsse

    Sie erhalten einen Eingliederungszuschuss, wenn Sie einen förderungsbedürftigen Angestellten für den Innen- oder Außendienst einstellen. Vorausgesetzt, der Mitarbeiter ist arbeitslos und in seiner Wettbewerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt.

    Zwei Dinge vorweg: Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Mitarbeiters und dem Eingliederungserfordernis. Darüber entscheiden die örtlichen Agenturen. Die gesetzliche Grundlage liegt im Sozialgesetzbuch III.