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01.05.2005 | Spekulationsgeschäfte

Spekulationssteuer auch für 2003 verfassungswidrig?

Erstmalig hat sich ein FG mit der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften im Jahr 2003 befasst - das FG Hessen. Es ist der Ansicht, dass die für 1998 bemängelten Erhebungsdefizite trotz gesetzlicher Maßnahmen auch 2003 noch nicht beseitigt sind. Aus diesem Grund hat es AdV gewährt (Beschluss vom 23.11.2004, Az: 7 V 3590/04; Abruf-Nr.  050220 ). Ein weiteres FG zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung: Ein Anleger, der sich gegen die Vollstreckung seiner Steuerbescheide für die Jahre 1996 und 1999 zur Wehr gesetzt hatte, erhielt jetzt vom FG Schleswig-Holstein im AdV-Verfahren Recht: "Es ist nach wie vor nicht erkennbar, wie das Finanzamt bei den in den Streitjahren geltende Prüfungsmöglichkeiten zum einen die Richtigkeit der erklärten Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren überprüfen kann, noch in verwaltungsökonomisch zumutbarer Weise nicht erklärte Spekulationsgeschäfte aufdecken kann" (Beschluss vom 1.12.2004, Az: 2 V 365/04; Abruf-Nr.  050552 ).

Wichtig: Das BMF hat mit Schreiben vom 31. Januar 2005 auf die beim BFH anhängigen Verfahren reagiert. Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2000. Die zitierte Anweisung zur "automatischen" Vorläufigkeitserklärung erstreckt sich laut Aussage des BMF auf die Veranlagungszeiträume ab 2000, weil für den Veranlagungszeitraum 1999 und früher die einschlägigen Fälle maschinell nicht erkennbar sind. Durch das BMF-Schreiben ist aber nicht ausgeschlossen, dass durch eine individuelle Anweisung des zuständigen Bearbeiters im Finanzamt auch eine Vorläufigkeitserklärung für den Veranlagungszeitraum 1999 vorgenommen wird. (Schreiben vom 31.1.2005, Az: IV A 7 - S - 0338 - 8/05; Abruf-Nr.  050391 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 3 | ID 97343