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01.11.2005 | Spekulationsgeschäfte

Spekulationsbesteuerung 1994 bis 1996 verfassungswidrig?

Bekanntlich haben die obersten Verfassungshüter die Besteuerung von Spekulationsgeschäften für 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt. Das Finanzgericht (FG) Münster hält die Besteuerung auch für die Jahre 1994 bis 1996 für verfassungswidrig und hat die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dieses wird jetzt erneut die Möglichkeit haben, sich zu dem Thema zu äußern.

Beachten Sie: Mittlerweile werden die Einkommensteuerveranlagungen vorläufig durchgeführt, soweit Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§  23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) vorliegen. Diese Vorläufigkeit erfolgt jedoch nur bei Veranlagungszeiträumen ab dem Jahr 2000. Für davor liegende Jahre hilft nur der Weg über den Einspruch. Für die Jahre 1994 bis 1996 können Anleger sich nunmehr auf das Urteil des FG Münster und für das Jahr 1999 auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az: IX R 49/04) berufen. (Urteil vom 13.7.2005, Az: 10 K 6837/03 E; Abruf-Nr.  052393 )

Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 2 | ID 97430