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01.07.2004 | Sparanteilszinsen

Überschussauszahlung bei weiter laufender Kapitallebensversicherung steuerfrei

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swiss Life, München

Steuerfrei sind Zinsen aus einer laufenden Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsschluss "zu dem laufenden Vertrag" ausgezahlt werden (§  20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]). Zu diesem erfreulichen Schluss kommt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf (Urteil vom 18.9.2003, Az: 10 K 4981/00 E; Abruf-Nr.  040677 ).

Hintergrund

Die steuerliche Behandlung der Sparanteilszinsen hängt davon ab, wo die Lebensversicherung eingesetzt wird.

Finanzierungsbereich

Bei Finanzierungs-Lebensversicherungen sind die Sparanteilszinsen unter anderem steuerfrei, wenn das zu besichernde Darlehen unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung von Anlagewirtschaftsgütern verwendet wird.

Außerhalb des Finanzierungsbereichs

Außerhalb des Finanzierungsbereichs nimmt der Gesetzgeber von der Besteuerung Abstand, wenn

  • die Lebensversicherung die Voraussetzungen des §  10 Absatz 1 Nummer 2b EStG erfüllt und
  • die Sparanteilszinsen entweder im Versicherungsfall oder bei Rückkauf nach zwölf Jahren ausgezahlt werden oder mit den Beiträgen verrechnet werden.