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01.12.2003 | Sozialversicherung

Neue Werte ab 1. Januar 2004

Am 1. Januar 2004 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Die Eckdaten für das Jahr 2004 sehen wie folgt aus:

 Werte für das Jahr 2004 

 Alte BundesländerNeue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen  
Renten- und Arbeitslosenversicherung  
- jährlich61.800 Euro52.200 Euro
- monatlich5.150 Euro4.350 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung  
- jährlich41.850 Euro41.850 Euro
- monatlich3.487,50 Euro3.487,50 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung  
- jährlich46.350 Euro46.350 Euro
- monatlich3.862,50 Euro3.862,50 Euro
Beitragssätze 1)  
- Krankenversicherung (KV)je nach KVje nach KV
- Pflegeversicherung1,7 %1,7 %
- Arbeitslosenversicherung6,5 %6,5 %
- Rentenversicherung19,5 %19,5 %
Geringfügigkeitsgrenze400 Euro400 Euro
Einkommensgrenze für die Familienversicherung345 Euro345 Euro
1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich je zur Hälfte.

Beachten Sie:Sollten sich wider Erwarten noch Änderungen ergeben, werden wir Sie unverzüglich im Internet darüber informieren.

Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 3 | ID 97082