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01.08.2003 | Sonderausgaben

Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehepaaren

Über die neuesten Entwicklungen beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen haben wir Sie in der Juli-Ausgabe (Seiten 15 und 16) informiert. Wichtig: Wir müssen unsere dort gemachten Aussagen präzisieren: Der maschinelle Vorläufigkeitsvermerk in Ihrem Steuerbescheid umfasst nicht die folgende Frage: Ist bei zusammen veranlagten Ehepaaren, bei denen nur ein Ehepartner steuerfreie Zukunftsleistungen erhält, der Vorwegabzug vom gemeinsamen Arbeitslohn zu kürzen? Die obersten Finanzbehörden sind der Ansicht, dass es sich bei dieser Frage um eine "einfachgesetzliche Auslegung" von §  10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz handelt (Oberfinanzdirektion Berlin, Verfügung vom 13.5.2003, Az: St 153-S03338-1/01; DStR 2003, 1168). Das heißt, dass Ihr Steuerbescheid einen Monat nach Zugang bei Ihnen in diesem Punkt bestandskräftig wird.

Unser Tipp: Gehen Sie daher auf Nummer sicher. Legen Sie auf jeden Fall Einspruch ein. Beantragen Sie zudem die Aussetzung der Vollziehung. Verweisen Sie auf den Beschluss des Bundesfinanzhof vom 14. April 2003 (Az: XI B 226/02; Abruf-Nr.  031284 )

Quelle: Ausgabe 08 / 2003 | Seite 4 | ID 97032