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01.03.2007 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.

Personenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Antragsfrage nach bestehenden oder früheren gesundheitlichen Beeinträchtigungen muss der VN auch angeben, wenn aktuell eine ärztliche Überweisung an eine Universitätsklinik zur Klärung von Gesundheitsstörungen vorliegt (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 11.5.2006, Az: 19 U 208/04; Abruf-Nr.  062777 ).

Krankenversicherung

Rechtmäßig ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Krankenkasse, wonach ein Anspruch auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und auf Krankentagegeld nur bei der Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt besteht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.7.2006, Az: 5 U 53/06-5; Abruf-Nr.  063070 ).

Zeigt ein VN dem Versicherer nicht unverzüglich an, dass er seine Tätigkeit als Gemüsehändler vollständig aufgegeben und eine neue Tätigkeit als Versicherungsvermittler aufgenommen hat, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung aus einer Krankentagegeldversicherung frei (OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.5.2006, Az: 5 U 267/04-36; Abruf-Nr.  063104 ).

Der Versicherer trägt auch die Kosten für eine neue Behandlungsmethode, wenn sich diese in der Praxis bewährt hat und für die Anwendung beim Patienten geeignet ist, auch wenn sie bei Vertragsschluss noch nicht eingesetzt wurde (Landgericht [LG] Koblenz, Urteil vom 16.3.2006, Az: 14 S 388/03; Abruf-Nr.  061827 ).

Selbst wenn der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktritt, muss er die Kosten für die laufende Behandlung tragen, die in keinem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung steht (LG Dortmund, Urteil vom 15.12.2005, Az: 2 O 270/05; Abruf-Nr.  063287 ).

Unfallversicherung