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27.10.2008 | PKV-Wechsel ab 2009

So beraten Sie wechselwillige Kunden

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) hat auch Auswirkungen auf Ihre bereits vor dem 1. Januar 2009 privatversicherten wechselwilligen Kunden.  

Die Neuerungen

Ihre Altkunden können vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 ihren Versicherer wechseln und einen Teil der gebildeten Alterungsrückstellung mitnehmen (Artikel 44 GKV-WSG). Zudem gilt für den neuen Versicherer ein weitgehender Kontrahierungszwang im neu einzuführenden Basistarif. Ablehnen darf der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer bereits beim neuen Versicherer versichert war und dieser wegen arglistiger Täuschung oder Drohung vom Vertrag zurückgetreten ist.  

 

Wichtig: Der neue Versicherer muss den Antrag auf Abschluss des Basistarifs auch bereits annehmen, wenn die Kündigung des bisherigen Vertrags durch den VN (§ 205 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz) noch nicht wirksam geworden ist.  

 

Der Wechsel zu einem neuen Versicherer ist ausschließlich in dessen Basistarif möglich; dort besteht eine Verweildauer von 18 Monaten. Erst danach kann Ihr Kunde in einen Komforttarif wechseln.  

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