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03.03.2011 | Personalmanagement

Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Eine Regelung im Arbeitsvertrag, die den Anspruch auf Weihnachtsgratifikation ausschließt, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt ist, ist unwirksam, wenn sie nicht unterscheidet, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers liegt (§ 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden (Urteil vom 16.9.2010, Az: 15 Sa 812/10; Abruf-Nr. 104189). Für das LAG ist es nicht interessensgerecht, dem Mitarbeiter die vereinbarte Gratifikation für den Fall vorzuenthalten, dass die Kündigung nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt, zum Beispiel bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen. Es hat einer Mitarbeiterin deshalb die Weihnachtsgratifikation zugesprochen.  

Praxishinweis: Das LAG liegt damit auf einer Linie mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 6.5.2009, AZ: 10 AZR 443/08; Abruf-Nr. 110556).  

 

Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 3 | ID 142712