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29.11.2010 | Personalmanagement

Kürzung des Weihnachtsgelds wegen Krankheitsfehlzeiten

Wer längere Zeit im Jahr krank ist, kann seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld teilweise oder sogar ganz verlieren. Der Arbeitgeber darf die Sonderzahlung kürzen, auch wenn die Kürzung nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist. Mit dieser Entscheidung wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz die Klage einer Arbeitnehmerin ab, die sich gegen die Kürzung Ihres Weihnachtsgelds gewandt hatte (Urteil vom 26.3.2010, Az: 6 Sa 723/09; Abruf-Nr. 101925). Im Urteilsfall war die Frau ein halbes Jahr krank gewesen. Ihr Arbeitsvertrag sah vor, dass eine Weihnachtsgratifikation nach betrieblicher Übung gezahlt werde, dies freiwillig unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erfolge und auch durch mehrmalige Zahlungen ein Rechtsanspruch für die Zukunft weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet werde. Ihr Weihnachtsgeld entfiel dadurch komplett.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 4 | ID 140362