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01.07.2005 | Neuregelung für Beitragsdepots

Kapitalertragsteuer wird 2006 fällig!

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swiss Life, München

Ab 2006 müssen Versicherer die Kapitalertragsteuer von den Zinsen aus Beitragsdepots einbehalten. Das hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, obwohl es für diese Auffassung keine Rechtsgrundlage gibt (Schreiben vom 28.4.2005, Az: IV C 1 - S 2400 - 10/05; Abruf-Nr.  051619 ).

Auswirkung der Neuregelung auf neue Depots

Hintergrund: Zinsen aus Beitragsdepots gehören zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen (§  20 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz). Die Zinsen wurden bisher ohne Steuerabzug in die Bemessung für das Beitragsdepot eingerechnet. Der Steuerpflichtige musste die Zinsen in seiner Einkommensteuer-Erklärung angeben.

Dies soll sich ab 2006 ändern. Künftig muss die Kapitalertragsteuer von 30 Prozent und der Solidaritätszuschlag schon bei jedem Zufluss der Depotzinsen abgezogen werden. Betroffen sind Beitragsdepots, die ab dem 1. Januar 2006 neu begründet werden. Entscheidend ist der Abschluss des Depotvertrags und nicht der des Versicherungsvertrags.

Die Neuregelung wirkt sich auf die Depotsumme aus. Sie muss künftig höher sein, wenn das Depot am Ende der festgelegten Laufzeit aufgebraucht sein soll. Der Abzug der Kapitalertragsteuer (inklusive Soli-Zuschlag) muss eingerechnet werden.

Keine Auswirkungen

Die Neuregelung wirkt sich nicht aus auf bestehende Beitragsdepots und auf Lebensversicherungsverträge:

  • Bestehende Beitragsdepots oder in 2005 noch zu eröffnende Depots genießen Vertrauensschutz.