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01.01.2003 | Mustervertrag

So gestalten Sie den Mietvertrag bei Anmietung von Agenturräumen

von Rechtsanwältin Astrid Hein, München

Die Suche nach geeigneten Agenturräumen zur Miete gestaltet sich nicht immer einfach. Hat man sie endlich gefunden, gilt es den Mietvertrag zu fixieren. Im folgenden Beitrag liefern wir Ihnen einen mieterfreundlichen Mustervertrag für die Anmietung von Agenturräumen und sagen Ihnen, worauf Sie als Mieter achten müssen.

Musterformulierung

Im Bereich der Gewerberaummiete können die Parteien wirksam nahezu jede Vereinbarung treffen. Die den Mieter im Bereich des Wohnraummietrechts schützenden Vorschriften finden hier nämlich keine Anwendung. Wichtig ist - dies gilt bei allen Verträgen - die jeweiligen Vereinbarungen vor Unterzeichnung exakt zu prüfen. Bei der Verwendung von Formularverträgen unterliegen zudem die einzelnen Klauseln einer strengeren Wirksamkeitskontrolle als individuell ausgehandelte Vertragsabreden.

Wichtig: Die folgende Musterformulierung stellt lediglich ein Grundmuster dar. Der jeweilige Vertrag sollte immer individuell gestaltet werden, weil ein generelles Vertragsmuster mit verschiedenen Formulierungsalternativen (etwa zum Durchstreichen oder Ankreuzen) oft zu versehentlichen Auslassungen führt. Zudem können diese Formulare nachträglich sehr einfach gefälscht werden.

 Musterformulierung 

Mietvertrag über Agenturräume

zwischen ... (Name, Anschrift) - nachfolgend als Vermieter bezeichnet - und

... (Name, Anschrift) - nachfolgend als Mieter bezeichnet -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§  1 Mietobjekt
1. 1.Der Vermieter vermietet die Büroräume ... - siehe beiliegenden Lageplan - in ... (genaue Anschrift) an den Mieter zum Betrieb einer Versicherungsagentur. Als Nebenräume werden folgende Flächen vermietet:
2. Das Mietobjekt wird ausschließlich zur Nutzung als Büro vermietet. Eine Nutzungsänderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
3. Der Mieter übernimmt das Mietobjekt wie besichtigt und wie es steht und liegt.
4. Dem Mieter werden folgende Schüssel ausgehändigt:

... Hausschlüssel

... Kellerschlüssel

... Garagenschlüssel

... Briefkastenschlüssel

... Büroschlüssel

... Zimmerschlüssel

5. Namens- und Büroschilder dürfen nur auf den im Folgenden bezeichneten Flächen in der von den Vertragsparteien vereinbarten Form aufgestellt werden: ... Über diese Vereinbarung hinausgehende Werbemaßnahmen sind mit dem Vermieter abzusprechen.
6. Konkurrenzschutz: Das Mietobjekt wird ausschließlich zum Zwecke des Betreibens einer Versicherungsagentur angemietet. Der Vermieter verpflichtet sich, im gleichen Haus, sowie im Umkreis von 2.000 Metern selbst keine Versicherungsagentur zu unterhalten oder Räume an einen Konkurrenten des Mieters zu vermieten, der in der gleichen Branche tätig ist.
§ 2 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt am ... und endet am ....
2. Der Mieter ist berechtigt, die Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere ... Jahre ab dem oben genannten Endtermin zu verlangen. Dies muss er dem Vermieter spätestens sechs Monate vor dem oben genannten Endtermin schriftlich mitteilen. Diese Verlängerung kann mit einer Frist von sechs Monaten mehrmals ausgeübt werden.
§  3 Mietzins
1. Die Parteien vereinbaren einen monatlichen Nettomietzins in Höhe von ... Euro zzgl. ... Euro für Nebengebäude (Garagen) oder Nebenflächen (Kfz-Stellplatz). Gesamtbetrag: ... Euro.
2. Betriebskosten werden auf den Mieter umgelegt. Umlagemaßstab ist die Quadratmeterzahl des Mietobjekts in Höhe von ... Quadratmeter. Dies entspricht etwa ... Prozent der Gesamtfläche des gesamten Gebäudes. Betriebskosten sind gemäß Anlage 3 zu §  27 der II. Berechnungsverordnung:
a) Grundsteuer
b) Wasser
b) Entwässerung
c) Fahrstuhlkosten
d) Straßenreinigung/Müllabfuhr
f) Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung
g) Gartenpflege
h) Beleuchtung
i) Schornsteinreinigung
j) Sach- und Haftpflichtversicherung
k) Hauswart
l) Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel
m) Maschinelle Wascheinrichtungen
n) Sonstige Betriebskosten
3. Die Kosten für die Heizung und das Warmwasser trägt der Mieter. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenVO).
4. Soweit mit Versorgungsträgern direkt abgerechnet werden kann, verpflichtet sich der Mieter zur direkten Abrechnung.
5. Die monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten beträgt
  • für Heizung und Warmwasser: ... Euro
  • für alle sonstigen Betriebskosten: ... Euro

    Gesamtbetrag: ... Euro

    6. Der vorgenannte Gesamtbetrag in Höhe von ... Euro ist ab Übergabe des Mietobjekts jeweils bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats kostenfrei im Voraus auf folgendes Konto zu bezahlen: Kontonummer ... bei ..., Bankleitzahl: ..., Kontoinhaber: ...
    7. Entstehen dem Vermieter Kosten auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen am Mietobjekt, so kann der jährliche Mietzins um elf Prozent der angefallenen Kosten erhöht werden. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vor Beginn schriftlich mitteilt. Dabei müssen Beginn, Art und voraussichtliche Dauer der Maßnahmen genannt werden.
    §  4 Mietsicherheit

    Die Parteien vereinbaren zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Mietverhältnis eine Barkaution in Höhe von drei Monatsmieten, insgesamt ... Euro. Diese wird bei Übergabe der Mietsache fällig. Der Vermieter verpflichtet sich, die Kaution getrennt von seinem Vermögen mit einem für Sparbücher geltenden Zinssatz anzulegen. Der Mieter ist berechtigt, anstelle der vereinbarten Barkaution eine Bankbürgschaft zu stellen.

    §  5 Erhaltung der Mietsache
    1. Der Mieter übernimmt, die Schönheitsreparaturen, sobald der Grad der Abnutzung dies erfordert. Zu den erforderlichen Schönheitsreparaturen gehören das Streichen und Tapezieren der Wände und Decken, das Reinigen oder Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüre sowie der Fenster innen.
    2. Der Mieter führt auf seine Kosten alle durch seinen Mietgebrauch veranlassten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch. Hierzu zählen alle vorbeugenden Maßnahmen sowie Reparaturmaßnahmen, die erforderlich sind, um das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Die Kosten sind im Einzelfall auf 25 Prozent der monatlichen Nettomiete begrenzt und dürfen per anno den Betrag einer Nettomiete nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Vermieter.
    §  6 Untervermietung, Nachmieterklausel
    1. Der Mieter ist berechtigt, einen Untermieter zu stellen, sofern gegen die Person oder Bonität des Untermieters keine Bedenken bestehen.
    2. Unter derselben Voraussetzung ist der Mieter berechtigt, einen Nachmieter der gleichen Branche zu stellen. Dieser ist berechtigt, zu gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit in den Vertrag einzutreten.
    §  7 Betreten des Mietobjekts

    Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung in Absprache mit dem Mieter zu den üblichen Betriebszeiten zu besichtigen, um den Zustand zu überprüfen. Dieses Recht hat der Vermieter auch, wenn er die Absicht hat, das Mietobjekt zu verkaufen. In diesem Fall dürfen auch Kaufinteressen das Mietobjekt im oben angeführten Umfang betreten. Bei Gefahrenlage ist der Vermieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung das Mietobjekt zu betreten.

    §  8 Beendigung des Mietverhältnisses
    1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    2. Der Mieter ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn er berufsunfähig wird. Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Mieter durch Vorlage eine der folgenden aufgeführten entsprechenden Bescheinigungen seine Berufsunfähigkeit nachweist:
  • Bestätigung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, dass Berufsunfähigkeit vorliegt
  • Rentenbescheid eines Rentenversicherungsträgers
  • Amtsärztliches Zeugnis über den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, amtlicher Bescheid über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent oder mehr
  • Der Mieter ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn seine Berufsunfähigkeit länger als ununterbrochen sechs Monate fortdauert und er dies durch Vorlage einer ärztlichen, amtsärztlichen, sozial- oder krankenversicherungsmäßigen Bescheinigung nachweist.
    3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften (§§  542, 543 Bürgerliches Gesetzbuch).
    4. Die Kündigungserklärung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahrs für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zugegangen sein.
    5. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung der Mietzeit den Mietgegenstand vollständig geräumt und gereinigt an den Vermieter zu einem mit einer angemessenen Frist anberaumten Termin, spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückzugeben. Der Zustand der Mietsache ist in einem Übergabeprotokoll zu vermerken.
    §  9 Schlussvorschriften
    1. Sind mehrere Personen Mieter oder Vermieter, so bevollmächtigen sie sich gegenseitig, Willenserklärungen der anderen Vertragspartei mit Wirksamkeit für die Mitmieter oder Mitvermieter entgegenzunehmen.
    2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden.
    3. Außer den in diesem Vertrag festgelegten Erklärungen sind keine Nebenabreden getroffen worden.
    4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich der Vertragsanlagen sowie Vertragsaufhebungen bedürfen der Schriftform.
    5. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist ...

    Ort, Datum ... ... (Vermieter) ... (Mieter)

    Unser Service: Den Mietvertrag finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" .

    Erläuterungen

    Der größte Teil der vorstehend abgedruckten Formulierungen ist aus sich heraus verständlich. Nachfolgend werden wir Ihnen nur die Punkte erläutern, die schwer verständlich sind oder auf die Sie besonders achten sollten.

    Benennen Sie die Vertragsparteien exakt. Relevant ist dies vor allem, wenn mehrere Personen oder Gesellschaften Vertragspartei werden.